Anlässlich des Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus lädt die Stadt Waren (Müritz) zu einem gemeinsamen Gedenken ein. Freitag, 8. Mai 2026 | 17:00 Uhr | Gedenkanlage „Die Mutter“ | Am Stüde
* Ausschreibung Wirtschaftspreis 2025
* Bewerbungsbogen Wirtschaftspreis 2025
* Auflistung der Wirtschaftspreisträger seit 2004
Preisverleihung
Der Wirtschaftspreis des Heilbades Waren (Müritz) wird seit dem Jahr 2023 alle zwei Jahre verliehen werden. Die Vergabe des Preises erfolgt in Kategorien. Die Kategorien werden dem Stadtentwicklungsausschuss durch die Stadtverwaltung vorgeschlagen. Der Stadtentwicklungsausschuss wählt die Kategorien für die Ausschreibung aus, welche durch die Stadtverwaltung anschließend entwickelt werden. Die Kategorien richten sich nach Aktualität, regionalen Aspekten und zu erwartenden Entwicklungen. Der Wirtschaftspreis kann in bis zu drei Kategorien vergeben werden. Die Anzahl ist auf einen Berechtigten je Kategorie begrenzt. Der Wirtschaftspreis wird auf dem Neujahrsempfang der Stadt Waren (Müritz) verliehen. Über Ausnahmen entscheidet die Stadtvertretung nach Antragstellung durch den Stadtentwicklungsausschuss.
Verfahrensschritte
1. Um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, erfolgt die Veröffentlichung der Ausschreibung durch die
Stadtverwaltung in der Stadtvertretung, im Warener Wochenblatt und durch Mitteilung an die lokale
Presse. Weiterhin sind städtische Onlinemedien zu nutzen sowie Multiplikatoren lokaler und regionaler
Netzwerke.
2. Vorschlagsberechtigt sind regionale und überregionale Wirtschaftsverbände, Unternehmen und
Gründungsunternehmen, regionale und überregionale Wirtschaftsverbände und Vereine, Parteien,
Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler, Fraktionen und Mitglieder der Stadtvertretung
sowie der Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz).
3. Die Nominierung und Einreichung der Vorschläge erfolgt online über die Homepage der Stadt Waren
(Müritz) mittels Online-Formular. Das Formular steht zum Download unter www.waren-mueritz.de
/de/stadtpolitik-gremie/staedtische-preise.de bereit. Einreichungen des Formulars per Post oder E-Mail
sind ebenso zulässig.
Die Vorschläge sind, nach der öffentlichen Ausschreibung per Mail unter:
buergermeister@waren-mueritz.de einzureichen. Per Postweg erfolgt die Einreichung an:
Stadtverwaltung Waren (Müritz), Der Bürgermeister, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz)
4. Die Stadtverwaltung Waren (Müritz) prüft die Nominierung entsprechend der Ausschreibung.
Zentrale Rolle für die Wahl der Preisträger oder Preisträgerinnen soll eine Jury übernehmen, welche
aus Vertretern und Vertreterinnen der Stadtvertretung Waren (Müritz), der Tochtergesellschaften der
Stadt Waren (Müritz), der Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung, ansässigen Wirtschaftsvereinen/-
verbänden und Schülervertretungen der Stadt Waren (Müritz) sowie Preisträgern oder Preisträgerinnen
aus dem Vorjahr besteht. Die Vertreter und Vertreterinnen der Jury können wechseln.
Die Auswahl und Festlegung der Anzahl der Vertreter und Vertreterinnen der Jury erfolgt durch den
Stadtentwicklungsausschuss. Die Jury wählt die Preisträger oder die Preisträgerinnen mehrheitlich und
übergibt die Empfehlung der Preisträger oder Preisträgerinnen an den Stadtentwicklungsausschuss.
Die Stadtvertretung entscheidet mehrheitlich über den oder die Auszuzeichnenden.
5. Die Übergabe des Preises im Rahmen des Neujahrsempfangs bleibt unberührt, ebenso die feste
Tradition, eine Urkunde sowie eine Stele zu überreichen. Zudem kann zusätzlich eine individuelle Auszeichnung erfolgen, welche sich nach den Zielgruppen (Gründungs- und Bestandsunternehmen, Global Player) und nach der Art der Ausschreibung (Kategorie) richtet. Die individuellen Auszeichnungen werden dem Stadtentwicklungsausschuss durch
die Stadtverwaltung vorgeschlagen. Der Stadtentwicklungsausschuss wählt die individuellen
Auszeichnungen aus.
6. Der Gewinner oder die Gewinnerinnen des städtischen Wirtschaftspreises werden automatisch als
Vorschläge der Stadt Waren (Müritz) für den Landeswettbewerb „Unternehmer/Unternehmerin des
Jahres“ des Wirtschaftsministeriums eingereicht.
Preisträger
Die Auszeichnung kann an Unternehmen (regional und national agierend), Unternehmen (international agierende Global Player), Gründungsunternehmen, Bürger und Bürgerinnen, junge Warener und Warenerinnen (Schüler und Schülerinnen), weiterhin auch an Verbände und Vereine verliehen werden, mit Wohn- bzw. Firmensitz in Waren (Müritz) und den dazugehörigen Ortsteilen. Entscheidend für die Preisverleihung ist die Initiative oder der Verdienst für das Unternehmen oder/und für die Bedeutung zur Sicherung, Entwicklung und Vermarktung des Wirtschaftsstandortes Waren (Müritz).
* Ausschreibungstext für den Richard-Wossidlo-Kulturpreis 2025 (PDF 286 KB)
* Richtlinie Vergabe Richard-Wossidlo-Kulturpreis 2024 (PDF 133KB)
* Auflistung der Preisträger bis 2024 (PDF 108 KB)
Richtlinie für die Verleihung des „Richard-Wossidlo-Kulturpreises der Stadt Waren (Müritz)“
1) Die Stadt Waren (Müritz) verleiht jährlich einen Kulturpreis als Anerkennungs- und Förderpreis.
2) Der Kulturpreis der Stadt Waren (Müritz) trägt den Namen „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“.
3) Dieser Kulturpreis wird für besondere kulturell-schöpferische und kulturförderndeLeistungen verliehen.
4) Der Kulturpreis wird an Personen, Personen-gruppen und Ensembles verliehen, die in Waren (Müritz) ansässig sind und in der Stadt sowie darüber hinaus wirksam werden.
5) Darüber hinaus können auch Personen, Personengruppen und Ensembles mit dem Kulturpreis ausgezeichnet werden, die sich um die Stadt Waren (Müritz) und ihre kulturelle Entwicklung besonders verdient gemacht haben.
6) Ausgeschlossen von der Verleihung mit dem „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“ sind diejenigen, die von Amtswegen mit der Sache befasst sind.
7) Der „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“ ist wie folgt dotiert:
* Einzelpersonen 250,00 Euro + Kunstwerk im Wert von 250,00 Euro
* Personengruppen 500,00 Euro + Kunstwerk im Wert von 250,00 Euro
8) Vorschlagsberechtigt sind Bürger, Vereine und Institutionen. Der Vorschlag zur Würdigung ist schriftlich zu begründen und bis zum 15. Oktober eines Jahres an die Stadt Waren (Müritz) zu richten. Der Aufruf erfolgt die Presse, das Internet und das Warener Wochenblatt.
9) Über die Verleihung entscheidet die Stadtvertreterversammlung auf Vorschlag des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10) Die Verleihung unterbleibt, wenn kein Vorschlag die Voraussetzungen nach den Punkten 3 und 4 erfüllt.
11) Der „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“ wird durch den Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz) während des jährlich stattfindenden Neujahrsempfangs überreicht.
12) Diese Richtlinie tritt mit Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die Richtlinie aus dem Jahr 2018.
Waren (Müritz), 18. April 2024
2024 wurden von der Stadtvertretung nachfolgende Kriterien für den Preisträger des Umweltpreises beschlossen. D er Umweltpreisträger soll mindestens eines der Kriterien erfüllen, um als Umweltpreisträger vorgeschlagen werden zu können. Die in 2002 beschlossenen Richtlinien behalten ihre Gültigkeit.
Kriterien:
- Förderung klimafreundliche Mobilität (z.B. Fahrradleasing, E-Fuhrpark, ÖPNV-Tickets, Carsharing usw.)
- Nachhaltiger Tourismus (z.B. lokale und saisonale Produkte, Pfandsysteme, Outdoor-Urlaubserlebnisse)
- Lebenswerte Grünflächen (z.B. naturnahe Gartengestaltung, naturnahe Firmengelände, Baumpflanzungen, Fassaden- und Dachbegrünungen)
- Nachhaltige Forst- und Landwirtschaft (z.B. ökologischer Landbau, Kreislaufwirtschaft, Agroforst, Pflanzungen, Anlage von Blühstreifen, Zertifizierungen)
- Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung, Grüne Bildung (Vorträge, Projekttage, Schulgärten, Projekt Klimateller, aktiver Natur- und Artenschutz (Schaffung von Lebensräumen, Insektenhotels,
Lesesteinhaufen, natürliche Blühflächen, Nistkästen usw.))
- Klimafreundliche Konzepte und nachhaltige Unternehmensstrategien (z.B. Konzepte zur Schwammstadt, nachhaltige Energieerzeugungen, Energiespeichermöglichkeiten, nachhaltige Beschaffung, Einzelhandelskonzept)
* Auflistung der Preisträger bis 2024 (PDF 108 KB)
* Beschlussvorlage zur Richtlinie 2002 (PDF 776 KB)
Richtlinie zur Verleihung des Umweltpreises der Stadt Waren (Müritz) 2002
l. Die Stadt Waren (Müritz) verleiht jährlich einen Umweltpreis als Anerkennung filr besondere Bemühunge auf dem Umweltsektor.
2. Der Umweltpreis wird Personen, Personengruppen, Einrichtungen und Betrieben verliehen. Diese müsse in der
Stadt Waren (Müritz) ansässig sein.
3. Der Umweltpreis ist mit 500,00 € dotiert. Aus besonderen Gründen kann der Preis auch gesplittet werden.
4. Vorschlagsbereehtigt sind Bürger, Vereine, Institutionen und Betriebe. Der Vorschlag zur Würdigung ist
schriftlich zu begründen und bis zum l. November eines Jahres an die Stadt Waren (Müritz) Sachgebiet Umwelt / Forsten zu richten. Der Aufruf erfolgt über die Presse und das Warener Wochenblatt.
5. Auf Vorschlag des Umweltausschusses entscheidet die Stadtvertreterversammlung über die Verleihung des
Umweltpreises. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Wenn kein Vorschlag die Voraussetzung nach Punkt 1 und 2 erfüllt, unterbleibt die Verleihung
7. Der Umweltpreis wird durch den Umweltausschussvorsitzenden / Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz)
während des jährlich stattfindenden Neujabrsempfangs überreicht.
* Richtlinie Verrgabe Jugendpreis (ab 2026)
Richtlinie für die Verleihung eines Jugendpreises der Stadt Waren (Müritz)
Auf der Grundlage des § 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Waren (Müritz) vom 23. 07.2025 die Richtlinie für die
Verleihung eines Jugendpreises der Stadt Waren (Müritz) erlassen:
1. Die Stadt Waren (Müritz) verleiht einen Jugendpreis als Anerkennung für besonderes Engagement und herausragende Leistungen junger Menschen.
2. Der Preis trägt den Namen „Jugendpreis der Stadt Waren (Müritz)”.
3. Der Jugendpreis wird für vorbildliches ehrenamtliches, gesellschaftliches oder soziales Engagement junger Menschen vergeben. Eine Auszeichnung ausschließlich für schulische Leistungen oder sportliche Erfolge (wie Platzierungen bei Wettkämpfen) erfolgt nicht.
4. Der Preis richtet sich an junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die in Waren (Müritz) wohnen oder deren Engagement in direktem Bezug zur Stadt Waren (Müritz) steht.
5. Eine doppelte Ehrung für identische Leistungen im Rahmen anderer städtischer Preisverleihungen (z. B. Kultur-, Umwelt-, Wirtschaftspreis) soll vermieden werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Ausschuss über die Zuordnung.
6. Ausgeschlossen von der Verleihung sind Personen, die von Amts wegen mit dem Jugendpreis befasst sind.
7. Der Jugendpreis kann je nach Entscheidung der Stadtvertretung mit einem Preisgeld oder einer Sachzuwendung verbunden sein. Bei einer Einzelperson beträgt das Preisgeld 250 Euro, bei einer Gruppe von mehreren Personen 500 Euro.
8. Vorschlagsberechtigt sind Einwohner der Stadt Waren (Müritz), Schüler sowie Lehrer der Schulen auf dem Territorium der Stadt Waren (Müritz), ebenso wie Vereine und Institutionen mit Sitz in Waren (Müritz). Vorschläge sind schriftlich und mit Begründung bei der Stadt Waren (Müritz) einzureichen. Über die Preisvergabe entscheidet die Stadtvertretung auf Vorschlag des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Die Preisverleihung findet anlassbezogen ohne festen Zyklus statt.
10. Der Preis wird durch den Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz) im Rahmen des Jahresempfanges der Stadt Waren (Müritz) übergeben. Der Präsident der Stadtvertretung entscheidet im Benehmen mit dem Bürgermeister darüber, im welchem Rahmen die Preisverleihung erfolgt, insofern eine Übergabe im Rahmen des Jahresempfanges der Stadt Waren (Müritz) zeitlich oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist.
11. Diese Richtlinie tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Waren (Müritz), 04.08.2025

Anlässlich des Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus lädt die Stadt Waren (Müritz) zu einem gemeinsamen Gedenken ein. Freitag, 8. Mai 2026 | 17:00 Uhr | Gedenkanlage „Die Mutter“ | Am Stüde