Die Stadt Waren (Müritz) lädt herzlich zum diesjährigen Jahresempfang am Freitag, den 9. Januar 2026, um 18:00 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Kurzentrum Waren (Müritz) auf dem Nesselberg statt. ... Ein Shuttle-Service vom Parkplatz zum Kurzentrum ist von der Freiwilligen Feuerwehr Waren (Müritz) eingerichtet.
Grundstücksverkehr
An- und Verkauf sowie Tausch von Flächen
Die Stadt Waren (Müritz) verkauft Grundstücke zum Zwecke von Unternehmensansiedlungen, zur Bebauung mit Wohngebäuden oder zur Abrundung von Grundstücken.
Aktuelle Angebote finden Sie unter Grundstücksausschreibungen Ausschreibungen oder unter Wirtschaft & Investition / Ausschreibungen. Bei Interesse stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an die Stadt Waren (Müritz), Amt für Finanzen, Sachgebiet Grundstücks- und Gebäudemanagement.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Herr Zimmermann (03991/177-190) gern zur Verfügung.
Mieten und Pachten
Die Stadt Waren (Müritz) verpachtet Grundstücke und vermietet Immobilien. Dazu zählen u.a. Gärten, Bootsliegeplätze, Stellplätze (privat und gewerblich), landwirtschaftliche Fläche, gewerbliche Räume und Garagen.
Aktuelle Angebote finden Sie unter Ausschreibungen. Bei Interesse stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an die Stadt Waren (Müritz), Amt für Finanzen, Sachgebiet Grundstücks- und Gebäudemanagement.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Wolter (03991/177-191) und Herr Hansen (03991/177-192) gern zur Verfügung.
Grundstücksbezogene Rechte
Für die Sicherung oder Löschung von grundstücksbezogenen Rechten auf stadteigenen Flächen (z.B. Wege- oder Leitungsrechte, Übernahme von Abstandsflächen) stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an die Stadt Waren (Müritz), Amt für Finanzen, Sachgebiet Grundstücks- und Gebäudemanagement.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Herr Zimmermann (03991/177-190) gern zur Verfügung.
Informationen zur Grundsteuerreform aus dem Finanzministerium M-V
Sehr geehrte Eigentümerinnen, sehr geehrter Eigentümer,
seit Mai 2022 erhielten Sie mit Schreiben des Finanzamtes eine Information zur Grundsteuerreform und der damit verbundenen Abgabe einer Feststellungserklärung, die ab 01.07.2022 bis 31.10.2022 an das zuständige Finanzamt über das "Mein Elster" Portal des Finanzamtes digital abzugeben ist.
Fragen hinsichtlich der Erklärung, Hinweise, Mitteilungen richten Sie bitte schriftlich an das Finanzamt. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter: https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundstück/Grundsteuerreform

