Anlässlich des Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus lädt die Stadt Waren (Müritz) zu einem gemeinsamen Gedenken ein. Freitag, 8. Mai 2026 | 17:00 Uhr | Gedenkanlage „Die Mutter“ | Am Stüde
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer zum Verzehr an Ort und Stelle:
Bei Verabreichung von Speisen und nichtalkoholischen Getränken ist eine Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ausreichend. Wird außerdem der Ausschank von alkoholischen Getränken beabsichtigt, so ist die Gewerbeanmeldung spätestens 4 Wochen vor Beginn mit folgenden Unterlagen einzureichen.
Gebühren:
Gewerbeanmeldung (einmalig): 32,00 €
Vorläufige Gaststättenerlaubnis nach § 11 GastG (max. 3 Monate): bis zu 382,00 €
Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG (unbefristet): max. 1.441,00 €
Die Gebühren richten sich nach den Tarifstellen II der aktuell gültigen Gewerbekostenverordnung - GewKostVO M-V vom 01. September 2023.

Anlässlich des Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus lädt die Stadt Waren (Müritz) zu einem gemeinsamen Gedenken ein. Freitag, 8. Mai 2026 | 17:00 Uhr | Gedenkanlage „Die Mutter“ | Am Stüde