Die Gedenkveranstaltung findet am Sonntag, den 15. November 2026, um 11:30 Uhr an der Kietzanlage, am Gedenkstein für die Gefallenen beider Weltkriege, statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an diesem wichtigen Moment des Gedenkens teilzunehmen.
Recht der Ordnungswidrigkeiten - Bußgeldrecht
Das Bußgeldverfahren ist ausgerichtet um öffentlich-rechtliche Vorschriften durchzusetzen.
Dadurch wird dieses Verfahren vom Privat- und Strafrecht abgegrenzt.
Das Verhängen einer Geldbuße ist die häufigste, verwaltungsrechtliche Sanktion.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wird nur ein Verwarnungsgeld von 10,00 bis 55,00 Euro erhoben. Die Verwarnung ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, zahlt.
Bei Nichtzahlung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
gesetzliche Grundlage: Ordnungswidrigkeitengesetz (externer Link)