Die Gedenkveranstaltung findet am Sonntag, den 15. November 2026, um 11:30 Uhr an der Kietzanlage, am Gedenkstein für die Gefallenen beider Weltkriege, statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an diesem wichtigen Moment des Gedenkens teilzunehmen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie (bzw. Ihre Kinder) das Bildungspaket nutzen können?
Wenn Sie (bzw. Ihre Kinder)
- leistungsberechtigt nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG oder
- Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen,
dann haben Ihre Kinder Anspruch auf das Bildungspaket.
Wo werden die Anträge gestellt?
Wenn Sie (Ihre Kinder) Arbeitslosengeld II bekommen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter.
Wenn Sie (Ihre Kinder) Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten, ist das Sozialamt des Landkreises zuständig.
