Anlässlich des Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus lädt die Stadt Waren (Müritz) zu einem gemeinsamen Gedenken ein. Freitag, 8. Mai 2026 | 17:00 Uhr | Gedenkanlage „Die Mutter“ | Am Stüde
Laut §§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 sowie 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084, haben die Meldebehörden meldepflichtige Personen bei der Wohnsitzanmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung, über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung oder Nutzung bestimmter personenbezogener Daten zu informieren.
Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass jeder Einwohner gemäß §§ 50 Absatz 5, 50 Absatz 1 bis 3 BMG der Weitergabe, bestimmter, zu seiner Person gespeicherten Daten an:
Die Meldebehörde darf laut §§ 42 Absatz 1, 34 Absatz 1 Satz 1 BMG einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Daten ihrer Mitglieder auch regelmäßig übermitteln. Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG bestimmte Daten dieser Familienangehörigen übermitteln. Familienangehörige im Sinne des § 42 Absatz 2 BMG sind gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 BMG der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder.
Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, haben nach §§ 42 Absatz 3 Satz 2, 36 Absatz 2 Satz 2 das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Dies gilt jedoch nicht für Daten, die zum Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
Die oben benannten Widerspruchsrechte können jederzeit, auch getrennt voneinander, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) ausgeübt werden. Die Erhebung des Widerspruchs ist gebührenfrei.
Ein einmal eingetragener Widerspruch bleibt bestehen, bis er widerrufen wird.
Zur eindeutigen Nachweisführung bittet die Stadt Waren (Müritz) darum, dass auf den Internetseiten der Stadt Waren (Müritz) verlinkte Formular zum Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) zu verwenden. Entsprechende Formulare erhalten Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Waren (Müritz).

Anlässlich des Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus lädt die Stadt Waren (Müritz) zu einem gemeinsamen Gedenken ein. Freitag, 8. Mai 2026 | 17:00 Uhr | Gedenkanlage „Die Mutter“ | Am Stüde