Die Stadt Waren (Müritz) lädt herzlich zum diesjährigen Jahresempfang am Freitag, den 9. Januar 2026, um 18:00 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Kurzentrum Waren (Müritz) auf dem Nesselberg statt. ... Ein Shuttle-Service vom Parkplatz zum Kurzentrum ist von der Freiwilligen Feuerwehr Waren (Müritz) eingerichtet.
Meldepflichtig ist jede Person, die eine neue Wohnung innerhalb von Waren (Müritz) oder den Ortsteilen bezieht. Gemäß Bundesmeldegesetz muss man sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.
Bei der Ummeldung hat die meldepflichtige Person die Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung), den Personalausweis, den anerkannten und gültigen Pass oder die Passersatzpapiere vorzulegen. Eine Vertretung ist möglich unter Vorlage folgender Dokumente: die Wohnungsgeberbestätigung, alle zur Ummeldung erforderlichen Dokumente/Unterlagen und eine Vollmacht. Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Meldedaten (frühere und derzeitige Wohnungen) genügt es, wenn die Ummeldung durch eine der meldepflichtigen Personen vorgenommen wird. Die Ummeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.
Die meldepflichtige Person erhält bei der Ummeldung unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung über die Ummeldung (amtliche Meldebestätigung).
