Anlässlich des Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus lädt die Stadt Waren (Müritz) zu einem gemeinsamen Gedenken ein. Freitag, 8. Mai 2026 | 17:00 Uhr | Gedenkanlage „Die Mutter“ | Am Stüde
Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte. Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden.
Die Gestattung ist auch eine Gaststättenerlaubnis und somit schriftlich und spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen. Die Prüfung erfolgt hier jedoch im vereinfachten Verfahren. Mit der fristgerechten Antragstellung haben Sie die Möglichkeit die zu erteilenden Auflagen zur Kenntnis zu nehmen und zu erfüllen.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt pro Tag (00:00-24:00 Uhr) und pro Stand: 50,00 €
je weiteren Tag (00:00-24:00 Uhr) und pro Stand: 20,00 €
Die Gebühr richtet sich nach Tarifstelle 209 der aktuellen Gewerbekostenverordnung - GewKostVO M-V vom 01. September 2023.

Anlässlich des Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus lädt die Stadt Waren (Müritz) zu einem gemeinsamen Gedenken ein. Freitag, 8. Mai 2026 | 17:00 Uhr | Gedenkanlage „Die Mutter“ | Am Stüde