Anlässlich des Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus lädt die Stadt Waren (Müritz) zu einem gemeinsamen Gedenken ein. Freitag, 8. Mai 2026 | 17:00 Uhr | Gedenkanlage „Die Mutter“ | Am Stüde
Die beabsichtigte Beseitigung von baulichen Anlagen bedarf in bestimmten Fällen der Genehmigung der unteren Bauaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Dies gilt zum Beispiel für die Beseitigung von baulichen Anlagen, deren Errichtung ebenfalls genehmigungspflichtig ist oder die als Denkmale in den Denkmallisten eingetragen sind. Genehmigungspflichtige Beseitigungen von Anlagen sind der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.
Bei anzeigepflichtigen Abrissmaßnahmen sind u.a. folgende Unterlagen in mind. zweifacher Ausfertigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einzureichen:
• Formular „Anzeige zur Beseitigung einer Anlage (§ 61 Abs. 2 Satz 3 LBauO M-V)“
• Lageplan
• Standsicherheitsnachweis der/des angebauten Gebäude/s

Anlässlich des Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus lädt die Stadt Waren (Müritz) zu einem gemeinsamen Gedenken ein. Freitag, 8. Mai 2026 | 17:00 Uhr | Gedenkanlage „Die Mutter“ | Am Stüde