5. & 6. September 2026 in den Schaugärten der Lebenshilfswerk Waren GmbH | täglich von 11.00 bis 17.00 Uhr
| mit Demonstrationen zur Bonsai-Gestaltung, Führungen durch die Ausstellung und Expertengesprächen.
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet setzt die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden nach § 7h EStG eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde voraus.
Hierzu ist vor Beginn der Baumaßnahme eine Vereinbarung über die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde zu schließen.
Für die steuerliche Begünstigung von Baudenkmalen ist die Denkmalbehörde zuständig.
