Die Gedenkveranstaltung findet am Sonntag, den 15. November 2026, um 11:30 Uhr an der Kietzanlage, am Gedenkstein für die Gefallenen beider Weltkriege, statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an diesem wichtigen Moment des Gedenkens teilzunehmen.
Gemäß § 67 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von den Anforderungen der Bestimmungen der LBauO M-V und von den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Über den Abweichungsantrag entscheidet bei verfahrenspflichtigen Vorhaben die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Einvernehmen mit der Stadt Waren (Müritz). Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die Stadt Waren (Müritz).
