Die Gedenkveranstaltung findet am Sonntag, den 15. November 2026, um 11:30 Uhr an der Kietzanlage, am Gedenkstein für die Gefallenen beider Weltkriege, statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an diesem wichtigen Moment des Gedenkens teilzunehmen.
Bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist gem. Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und der Stellplatzsatzung der Stadt Waren (Müritz) eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen herzustellen.
Wenn die im Zuge eines Bauvorhabens zu errichtenden Stellplätze nicht oder nur zum Teil auf dem betroffenen Grundstück gebaut bzw. durch eine Baulast gesichert werden können, ist ein Ablösebetrag zu leisten.
Die Pflicht zur Ablöse und die Anzahl der abzulösenden Stellplätze werden in der Baugenehmigung festgesetzt. Die Stadtverwaltung erlässt daraufhin den Bescheid zur Zahlung des Ablösebetrages. Die Höhe des Ablösebetrages richtet sich nach den festgelegten Zonen und der Anzahl der nicht herzustellenden Stellplätze.
