5. & 6. September 2026 in den Schaugärten der Lebenshilfswerk Waren GmbH | täglich von 11.00 bis 17.00 Uhr
| mit Demonstrationen zur Bonsai-Gestaltung, Führungen durch die Ausstellung und Expertengesprächen.
Hinweise zum Verfahren bei Wild- und Jagdschäden:
Die Anzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde muss innerhalb von einer Woche nach Bekanntwerden für den Geschädigten angezeigt werden (Formblatt verwenden). Der Schaden selbst darf nicht älter als 4 Wochen sein (Verfahren wird eröffnet, wenn die Fristen eingehalten sind). Die Höhe des Schadens in € muss bei der Anzeige mitgeteilt werden.
Zur Anzeige ist das entsprechende Formblatt zu nutzen.
Formular (PDF 68 KB)
